Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7726
FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96 E (https://dejure.org/1997,7726)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.08.1997 - 13 K 7008/96 E (https://dejure.org/1997,7726)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. August 1997 - 13 K 7008/96 E (https://dejure.org/1997,7726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Anforderungen an Verträge zwischen Angehörigen; Erfordernis des Fremdvergleichs; Schuldzinsenabzug bei Finanzierung über Kontokorrentkonto; Berücksichtigung von steuermindernden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung und Verpachtung; Schuldzinsenabzug; Kontokorrent; Fremdfinanzierung Zinszuordnung - Schuldzinsenabzug bei Finanzierung über Kontokorrentkonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schuldzinsenabzug bei Finanzierung über Kontokorrentkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Auch wenn ein Steuerpflichtiger die Vermittlung der Vermietung einer Ferienwohnung - wie hier - einem Dritten überträgt, rechnen Leerstandszeiten zur Selbstnutzung, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung jederzeit selbst nutzen kann, solange sie nicht vermietet ist (Schmidt, a.a.0., § 21 Anmerkung 13; BFH-Urteil vom 12.09.1995, IX R 117/92, BFH/NV 1996, 205).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnisse aus (vgl. BFH-Urteil vom 07.05.1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 198).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 78/95

    Eine "tatsächliche Verständigung", die im Rahmen einer Außenprüfung getroffen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    In der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, ist die Zulässigkeit tatsächlicher Verständigungen über - wie hier - eine bestimmte Behandlung von Sachfragen grundsätzlich anerkannt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 31.07.1996 XI R 78/95, BStBl II 1996, 625 ).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 181/85

    Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Dies entspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, der im Steuerrecht als allgemeine Rechtsgrundlage uneingeschränkt anerkannt ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.08.1989 I R 181/85, BStBl II 1989, 990 ).
  • BFH, 23.04.1996 - IX R 5/94

    Wann können Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten abgezogen werden?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Ein solcher Zusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist aber nur dann zu bejahen, wenn sie objektiv mit angestrebten oder zufließenden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen und subjektiv zur Förderung der Einkunftserzielung gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.1996 IX R 5/94, BStBl II 1996, 595 ).
  • BFH, 19.07.1995 - X R 48/94

    Das sog. Zwei- oder Dreikontenmodell auf dem Prüfstand des Großen Senats des BFH!

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Das Vorliegen eines Zwei- oder Mehrkontenmodells i.S. des BFH (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 19.07.1995 X R 48/94, BStBl II 1995, 882 ), d.h. ein planmäßiges Leiten von (betrieblichen) Einnahmen einerseits und Ausgaben andererseits über formell getrennte Konten, ist im Fall des Klägers gerade nicht ersichtlich.
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Da zwischen Ehegatten auch private Zuwendungen vorkommen und aufgrund ihrer engen Verbundenheit auch ein Handeln zum Nachteil des Steuergläubigers möglich ist, werden zwischen ihnen getroffene Vereinbarungen nur berücksichtigt, wenn sie rechtswirksam zustandegekommen sind, inhaltlich dem unter Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter Dritten vollzogen worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 10.03.1988 IV R 214/85, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1988, 877; BFH-Beschluß vom 18.01.1990, IV B 50/88, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV 1990, 693).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88

    Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 07.08.1997 - 13 K 7008/96
    Da zwischen Ehegatten auch private Zuwendungen vorkommen und aufgrund ihrer engen Verbundenheit auch ein Handeln zum Nachteil des Steuergläubigers möglich ist, werden zwischen ihnen getroffene Vereinbarungen nur berücksichtigt, wenn sie rechtswirksam zustandegekommen sind, inhaltlich dem unter Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter Dritten vollzogen worden sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 10.03.1988 IV R 214/85, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1988, 877; BFH-Beschluß vom 18.01.1990, IV B 50/88, Sammlung der nicht amtlich veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV 1990, 693).
  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    aa) Das gilt zunächst für die Rüge, der abgelehnte Richter X habe auf den Vortrag des Klägers, im Sitzungsprotokoll vom "19. April 2006" (gemeint ist offenbar das Protokoll der Verhandlung vom 7. Juli 1999 in den Verfahren des Klägers zu den Az. 13 K 2941/95 E, 13 K 7008/96 E und 13 K 1196/97 E) seien frei erfundene Tatsachen enthalten, geantwortet, dies sei unzutreffend.
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten

    Schuldzinsen hat der Senat bei seiner Prognose nicht berücksichtigt, da - wie vom BFH im Urteil vom 16.7.2002 IX R 6/01 (Revisionsverfahren gegen das Urteil des 13. Senats im Verfahren 13 K 7008/96 E) bestätigt - der Veranlassungszusammenhang der Darlehen, die nach dem Vortrag des Klägers für die Anschaffung dieses Objektes aufgenommen wurden, nicht nachgewiesen und auch nicht plausibel ist.
  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

    Schuldzinsen hat der Senat bei seiner Prognose nicht berücksichtigt, da - wie vom BFH im Urteil vom 16.7.2002 IX R 6/01 (Revisionsverfahren gegen das Urteil des 13. Senats im Verfahren 13 K 7008/96 E) bestätigt - der Veranlassungszusammenhang der Darlehen, die nach dem Vortrag des Klägers für die Anschaffung dieses Objektes aufgenommen wurden, nicht nachgewiesen und auch nicht plausibel ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht